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   ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07   

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ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07 (https://dejure.org/2007,34732)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 03.07.2007 - 3 Ca 199/07 (https://dejure.org/2007,34732)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 3 Ca 199/07 (https://dejure.org/2007,34732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 KSchG; § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG
    Überprüfung der bei einer betriebsbedingten Kündigung getroffenen Sozialauswahl bei Bestehen eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans; Wirksamkeit einer Sozialauswahl bei Verstoß der kollektiven Regelung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die Vorgaben des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der bei einer betriebsbedingten Kündigung getroffenen Sozialauswahl bei Bestehen eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans; Wirksamkeit einer Sozialauswahl bei Verstoß der kollektiven Regelung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die Vorgaben des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 982
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Die Beklagte ist weiter der Ansicht, dass selbst bei Annahme eines Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 AGG , die in Frage stehende Kündigung gerechtfertigt sei, da sich die Klagepartei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BAG 9, 11.2006 - 2 AZR 812/05 - DB 2007, 1087) nicht auf eine Gesamtunwirksamkeit berufen könne, sondern weniger schutzwürdigere Arbeitnehmer konkret benennen müsse (Schriftsatz der Beklagten vom 14.5.2007, Anlage 21 dort S. 8).

    Im vorliegenden Fall kann auch unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abkehr von der "Dominotheorie" ( BAG 9, 11.2006 - 2 AZR 812/05 , DB 2007, 1087) die Kündigung jedoch nicht aufrechterhalten werden (dazu unter cc).

    Hat der Arbeitgeber eine fehlerhafte Sozialauswahl getroffen, so können sich nicht beliebig viele Arbeitnehmer auf diesen Umstand berufen, sondern es kann im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Klagepartei bei einer ansonsten fehlerfreien Sozialauswahl ohnehin hätte gekündigt werden können ( BAG 9, 11.2006 - 2 AZR 812/05 - DB 2007, 1087).

    Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung ist, dass der Arbeitgeber ein fehlerfreies Punktesystem zu Grunde gelegt hat, da das Gericht nicht berechtigt ist, von sich aus eine Reihenfolge aufzustellen ( BAG 9, 11.2006 - 2 AZR 812/05 - DB 2007, 1087).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Auf der Grundlage der vom EuGH in der Mangoldentscheidung ( EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - NZA 2005, 1345; folgend BAG 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - DB 2006, 1734) vertretenen Rechtsauffassung kann die Vorschrift europarechtskonform ausgelegt werden (so schon ArbG Osnabrück 5.2.2007, NZA 2007, 626).

    Gegen die Ansicht, dass der eindeutige Wortlaut des § 2 Abs. 4 AGG eine Auslegung sperre, spricht die vom EuGH in der Mangoldentscheidung ( EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - NZA 2005, 1345; BAG 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - DB 2006, 1734) vertretene Auffassung.

    Der europarechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG ist letztlich die vom EuGH in der Mangoldentscheidung ( EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - NZA 2005, 1345; folgend BAG 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - DB 2006, 1734) vertretene Sichtweise zu Grunde zu legen.

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Auf der Grundlage der vom EuGH in der Mangoldentscheidung ( EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - NZA 2005, 1345; folgend BAG 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - DB 2006, 1734) vertretenen Rechtsauffassung kann die Vorschrift europarechtskonform ausgelegt werden (so schon ArbG Osnabrück 5.2.2007, NZA 2007, 626).

    Gegen die Ansicht, dass der eindeutige Wortlaut des § 2 Abs. 4 AGG eine Auslegung sperre, spricht die vom EuGH in der Mangoldentscheidung ( EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - NZA 2005, 1345; BAG 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - DB 2006, 1734) vertretene Auffassung.

    Der europarechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG ist letztlich die vom EuGH in der Mangoldentscheidung ( EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - NZA 2005, 1345; folgend BAG 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - DB 2006, 1734) vertretene Sichtweise zu Grunde zu legen.

  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Ein solches berechtigtes Interesse hat die dafür darlegungspflichtige Beklagte (vgl. schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AGG : BAG 20.4.2005 - 2 AZR 201/04 - NZA 2005, 877; Brors, ArbuR 2005, 41; KR/Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 655; Fischermeier NZA 1997, 1093; BBDW-Bram § 1 KSchG Rn. 323 e; Bütefisch, Die Sozialauswahl, S. 328 f.; KR/Etzel a.a.O. § 1 KSchG Rn. 655; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 1140; BBDW-Bram § 1 KSchG Rn. 323 e; Quecke RdA 2004, 89) nicht vorgetragen.
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Die zuvor zur Begründung der Altersgruppenbildung ergangene Rechtsprechung ( BAG 6, 7.2006 - 2 AZR 442/05 - NZA 2007, 139) musste diese aufgrund Art. 10 der Richtlinie 2000/78/EG zwingend in § 22 AGG umgesetzte Darlegungs- und Beweislastverteilung noch nicht berücksichtigen.
  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH zu positiven Maßnahmen (EuGH 25.10.1988 Rs 312/86, NJW 1989, 3086) Nach dem eigenen Vortrag soll durch die Altersgruppenbildung jedoch das Unternehmen marktfähig gehalten werden.
  • ArbG Frankfurt/Main, 29.05.2007 - 11 Ca 8952/06

    Entschädigung wegen Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Einen erhöhten Krankenstand älterer Arbeitnehmer - sollte eine solche Argumentation zulässig sein (ablehnend ArbG Frankfurt 25.06.2007 - Az. 11 Ca 8952/06 - n.v.) - hat die Beklagte ebenfalls nicht substantiiert vorgetragen.
  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Die zuvor zur Begründung der Altersgruppenbildung ergangene Rechtsprechung ( BAG 6, 7.2006 - 2 AZR 442/05 - NZA 2007, 139) musste diese aufgrund Art. 10 der Richtlinie 2000/78/EG zwingend in § 22 AGG umgesetzte Darlegungs- und Beweislastverteilung noch nicht berücksichtigen.
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Nach einhelliger Ansicht in der Literatur (zuletzt zusammenfassend Hamacher/Ulrich, NZA 2007, 657; Bauer, NZA 2007, 675; Sagan, NZA 2006, 1257; Bauer/Preis/Schunder, NZA 2006, 1261; Däubler/Bertzbach-Däubler, HaKo-AGG, § 2 Rn. 262; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, § 2 Rn. 62; Bayreuther, DB 2006, 1842, 1843; Diller/Krieger/Arnold, NZA 2006, 887; Wisskirchen, DB 2006, 1495) ist diese Ausnahmevorschrift jedoch in ihrem Wortlaut europarechtswidrig, da sich die Richtlinie 2000/78/EG in ihrem Anwendungsbereich unstrittig auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezieht ( EuGH 11.7.2006 - Rs. C-13/05 , "Navas" NZA 2006, 839).
  • LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
    Die Zulässigkeit der "Rentennähe" als zulässiges Kriterium innerhalb der Sozialauswahl war auch vor Inkrafttreten des AG umstritten (bejahend LAG Niedersachsen 23.5.2005 - 5 Sa 198/05 - dagegen LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 - und LAG Düsseldorf 21.4.2004 - 12 Sa 1188/03).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer;

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

  • ArbG Osnabrück, 05.02.2007 - 3 Ca 724/06

    Vereinbarkeit einer durchgeführten Sozialauswahl auf der Basis einer

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 670/05
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 2 Sa 1/08

    Soziale Auswahl; Altersdiskriminierung; Punkteschema; lineare Berücksichtigung

    (1.) Im Anschluss an den zum Zeitpunkt des Ausspruchs der streitgegenständlichen Kündigung geltenden § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG a.F. (aufgehoben mit Wirkung vom 12.12.2006 durch Art. 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. a des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 02.12.2006, BGBl. I S. 2742), wonach dem Alter kein genereller Vorrang gegenüber anderen Auswahlkriterien zukommen durfte, sondern die Besonderheiten des Einzelfalls und die individuellen Unterschiede zwischen den vergleichbaren Beschäftigten, insbesondere die Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend sein sollten, wird die Auffassung vertreten, eine solche Einzelfallprüfung sei erforderlich (vgl. Arbeitsgericht Osnabrück 03.07.2007 - 3 Ca 199/07 - NZA 2007, 982, 986; Däubler/Bertzbach/Brors, AGG, 2007, § 10 Rn. 125 f.; Löwisch/ Röder/Krieger BB 2008, 610, 611; Temming NZA 2007, 1193, 1199; so auch früher zu § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG a.F. Bayreuther DB 2006, 1842, 1845; Löwisch BB 2006, 2582; Willemsen/Schweibert NJW 2006, 2583, 2586).
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